Erweitertes Führungszeugnis für Übungsleiter/innen
Der Vorstand des TV Altendorf-Ersdorf e.V. hat in der Sitzung vom 2.9.2013 beschlossen, das Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in die Vereinsthematik aufzunehmen. Eine Aufnahme des Themas in die Vereinssatzung nach den entsprechenden Richtlinien wird angestrebt. Die Vorgehensweise wurde am 12.11.2013 mit den Übungsleiterinnen und Übungsleitern abgestimmt.
Anlässlich der Vielzahl an Missbrauchsfällen, die in den vergangenen Jahren an die Öffentlichkeit gedrungen sind, und der daraus entstandenen Debatte um einen besseren Schutz Minderjähriger, hat der Gesetzgeber zum 1. Mai 2010 in den §§ 30a, 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) die Grundlage für das sogenannte erweiterte Führungszeugnis geschaffen.
Missbrauch von Minderjährigen gibt es leider in allen gesellschaftlichen Bereichen. Das Thema ist sehr sensibel und macht auch vor der Vereinsarbeit nicht halt. Der Gesetzgeber verlangt ein Führungszeugnis von Personen, die hauptberuflich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Für ehrenamtlich Tätige ist dies nicht festgeschrieben, vielmehr eine „Kann-Bestimmung“. Da es jedoch der richtige Weg in Sachen Prävention und Sicherheit ist, empfehlen die Deutsche Sportjugend und der Landessportbund NRW, dass sich Sportvereine mit diesem Thema beschäftigen, ein Präventionskonzept erstellen und von ihren Übungsleiterinnen und –leitern ein erweitertes Führungszeugnis anfordern sollten.
So haben wir, der Vorstand des TV Altendorf-Ersdorf, beschlossen das Thema aufzunehmen. Wir möchten präventiv gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgehen. Die Vereinsstrukturen wurden angepasst und neue Voraussetzungen geschaffen. Damit Kinder in unserem Verein sicher und gut aufgehoben sind, und damit Eltern stets ein gutes Gefühl haben, wenn sie ihre Kinder in die Obhut unseres Vereins geben, haben wir ein Präventionskonzept und einen Handlungsleitfaden aufgenommen. Alle Übungsleiter/innen sind angehalten, die Verhaltensregeln innerhalb des Vereins anzuerkennen, einen Ehrenkodex zu unterzeichnen und verpflichten sich, diese Vorgaben einzuhalten. Darüber hinaus verpflichten wir alle Übungsleiterinnen und –leiter, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen.
Die Zeugnisse werden beim Meldeamt beantragt, das die Anfrage an das Bundeszentralregister weiterleitet. Dort wird für jeden Bürger ab dem 14. Lebensjahr ein Strafregister geführt. Bei den meisten Kommunen ist die Ausstellung für Ehrenamtliche und Übungsleiter mit Aufwandsentschädigung kostenfrei. Ansonsten übernimmt der Verein die Kosten in Höhe von 13 Euro. Wer im Besitz eines elektronischen Personalausweises ist, kann das Führungszeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen und bezahlen. Zur Online-Beantragung geht’s hier.
Um sicher zu gehen, dass die Zeugnisse beim Verein nicht in falsche Hände gelangen, nimmt der Vorstand lediglich Einsicht und dokumentiert dies, während das Original im Besitz der betreffenden Person bleibt. Die personenbezogenen Daten unterliegen dem Datengeheimnis, der Datenschutz ist verpflichtend!
Um aktiven Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein zu gewährleisten und unsere Handlungskompetenz sicherzustellen, wurde ein Handlungsleitfaden anhand der Vorlage des Landessportbundes NRW erstellt. Bei Verdacht von sexualisierter Gewalt im Verein ist darin die Vorgehensweise beschrieben.
Vorlagen und weitere Informationen: