Datenschutz
Die Datenschutzerklärung des TV Altendorf-Ersdorf gibt umfangreiche Informationen gem. den Erfordernissen der DSGVO.
Weitere Informationen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25.05.2018 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, Ihre persönlichen Daten besser zu schützen. Diese personenbezogenen Daten sind alle Einzelangaben über persönliche und/oder sachliche Verhältnisse.
Der Datenschutz bezieht sich auf das Erheben, Verarbeiten (Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen) und Nutzen (jede Verwendung) von Daten.
In Vereinen betrifft das vor allem Mitglieder, aber auch Nicht-Mitglieder, die an einer Schnupperstunde oder einem Kurs teilnehmen, Besucher unserer Internetseite sowie Sponsoren. In der Regel werden Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Eintrittsdatum, Bankverbindung und ähnliches erfasst. Die Art der Erfassung (digital oder auf Papier) spielt dabei keine Rolle.
In vielen Fällen müssen die Betroffenen die Erlaubnis zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten geben. Das ist nicht erforderlich, wenn Daten im Rahmen einer vertraglichen Beziehung erhoben werden müssen. Bei Vereinen ist diese vertragliche Beziehung die Mitgliedschaft.
Das gleiche gilt, wenn die Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind. Das gilt zum Beispiel für Sponsoren. Hier müssen die Spendenbescheinigungen mit ihren Daten 10 Jahre aufbewahrt werden, dies fordert die Abgabenordnung bzw. das Handelsgesetzbuch.
Verantwortlich für den zum Schutz personenbezogener Daten ist der Vorstand.
Zur Gewährleistung der neuen Datenschutzverordnung hat unser Verein folgendes getan:
- Der Vorstand hat hierzu eine Datenschutzordnung aufgestellt. Diese ist für alle Mitarbeiter bindend.
- Alle Mitarbeiter des Vereins (Übungsleiter, Gruppenhelfer, Vorstand) wurden auf das Datengeheimnis, also zur Wahrung der Vertraulichkeit gem. der DSGVO verpflichtet. Diese Verpflichtung umfasst ebenfalls das Fernmeldegeheimnis.
- Um mehr Transparenz in den Umgang mit personenbezogenen Daten zu bringen obliegt dem Verein eine Informationspflicht. Aus diesem Grund haben wir die Beitrittserklärung um eine Anlage zum Datenschutz erweitert.
- Nach 15 Abs. 1 DSGVO ist ein Auskunftsrecht vorgeschrieben. Demnach haben betroffene Personen das Recht, von Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist das der Fall, haben die betroffenen Personen ein Recht auf Auskunft über diese Daten und darüber hinausgehende Informationen zu deren Verarbeitung, Einschränkung, Berichtigung oder Löschung.
- Weiterhin sieht das neue Gesetz gem. 33 DSGVO eine Meldepflicht bei Datenschutzpannen vor.